Wie verändert sich die Qualitätsprüfung in der stationären Pflege?
Der MDK führt auch weiterhin Qualitätsprüfungen in den Einrichtungen durch und veröffentlicht die Ergebnisse der Prüfung. Dabei werden verschiedene Qualitätsbereiche erfasst und in Qualitätsaspekten abgebildet.
Die Darstellung erfolgt nicht mehr in einer zusammenfassenden Gesamtnote, sondern differenziert nach den Qualitätsaspekten.
Ab dem 01.07.2020 müssen stationäre Einrichtungen indikatorbezogene Daten (Qualitätsindikatoren) an eine Datenauswertungsstelle übermitteln, damit sie dort analysiert, verglichen und im Ergebnis der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden können.
Zusätzlich werden noch weitere Angaben über die Einrichtung – beispielsweise zur Einbindung Angehöriger, zu Kontakten ins soziale Umfeld etc. – veröffentlicht.
Damit ruht die Darstellung der Ergebnisse zur Pflegequalität auf drei Säulen:
- Indikatorenergebnisse
- Prüfergebnisse des MDK
- Informationen zur Einrichtung
Ziel ist es, Pflegebedürftigen und Angehörigen die Möglichkeit zu geben, sich über die Qualität von stationären Pflegeeinrichtungen zu informieren.
Was sind Qualitätsindikatoren?
Qualitätsindikatoren sind Kennzahlen, die Aussagen über die Qualität der Pflege und Versorgung in einer Einrichtung machen.
Die Indikatoren sollen die Qualität der Pflege möglichst objektiv abbilden und so einen Vergleich zwischen Pflegeheimen ermöglichen.
Dies soll einerseits der Öffentlichkeit und damit möglichen Interessenten Informationen liefern, andererseits auch den Pflegeeinrichtungen qualitätsbezogene Verbesserungspotenziale aufzeigen.
Die 10 Indikatoren gliedern sich in drei Qualitätsbereiche, zum Teil werden zwei nach bestimmten Bewohner-Risikogruppen getrennte Werte für einen Indikator ermittelt:
Qualitätsbereich 1: Erhalt und Förderung von Selbständigkeit
- Erhaltene Mobilität*
- Erhaltene Selbständigkeitbei alltäglichen Verrichtungen (z. B. Körperpflege)*
- Erhaltene Selbständigkeit bei der Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
Qualitätsbereich 2:
Schutz vor gesundheitlichen Schädigungen und Belastungen
- Dekubitusentstehung*
- Schwerwiegende Sturzfolgen*
- Unbeabsichtigter Gewichtsverlust*
Qualitätsbereich 3: Unterstützung bei spezifischen Bedarfslagen
- Durchführung eines Integrationsgesprächs
- Anwendung von Gurten
- Anwendung von Bettseitenteilen
- Aktualität der Schmerzeinschätzung
* nach Risikogruppen getrennte Bewertung
Die Daten für die Auswertung der Qualitätsindikatoren müssen von den Pflegeeinrichtungen selbst ermittelt, zusammengestellt und in bestimmten Zeitabständen an die Datenauswertungsstelle (DAS) übermittelt werden.
Die DAS wertet die gelieferten Daten aus und ordnet sie mit Hilfe von Referenzwerten einer Qualitätsbewertung.
Die Referenzwerte spielen im Indikatorenansatz eine wichtige Rolle. Sie wurden empirisch aus Voruntersuchungen hergeleitet und orientieren sich am rechnerischen Durchschnitt aller einbezogenen Einrichtungen.
Anhand der Referenzwerte erfolgt für die einzelnen Indikatoren eine Bewertung der Ergebnisse der Einrichtung.
Diese hat 5 Stufen:
- Ergebnisqualität liegt weit über dem Durchschnitt
- Ergebnisqualität liegt leicht über dem Durchschnitt
- Ergebnisqualität liegt nahe beim Durchschnitt
- Ergebnisqualität liegt leicht unter dem Durchschnitt
- Ergebnisqualität liegt weit unter dem Durchschnitt
Welche Qualitätsbereiche werden durch die externe Prüfung (MDK) erfasst?
Bei den Qualitätsprüfungen durch den MDK bzw. den PKV Prüfdienst werden sechs Qualitätsbereiche abgedeckt:
- Unterstützung bei der Mobilität und Selbstversorgung
- Unterstützung bei der Bewältigung von krankheits- und therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
- Unterstützung bei der Gestaltung des Alltagslebens und der sozialen Kontakte
- Unterstützung in besonderen Bedarfs- und Versorgungssituationen
- Bedarfsübergreifende fachliche Anforderungen
- Organisationsaspekte und internes Qualitätsmanagement
Wann müssen die ersten Daten übermittelt werden?
Die verbindliche Übermittlung der Daten muss ab 01.07.2020 erfolgen (nach vorheriger Registrierung bei der Datenauswertungsstelle).
Für die Registrierung gilt: Alle den Landesverbänden der Pflegekassen bzw. der DatenClearingStelle bekannten Pflegeeinrichtungen werden vor Beginn des Registrierungszeitraums von der Datenauswertungsstelle angeschrieben und über das weitere Vorgehen informiert. Die Registrierung der Pflegeeinrichtungen bei der Datenauswertungsstelle erfolgt dann zwischen Juli und September 2019.
Können Daten automatisiert an die DAS übermittelt werden?
Mit dem SWING PflegeProzessAssistenten steht Ihnen eine Softwarelösung zur Verfügung, in der Sie alle geforderten Angaben für die Qualitätsindikatoren ohne zusätzlichen Aufwand im ganz normalen Verlauf der Pflegedokumentation erfassen können.
Pflegeeinrichtungen, die bereits auf den SWING PflegeProzessAssistenten umgestellt haben, sind deshalb klar im Vorteil.
Prinzipiell können die Daten automatisiert an die DAS übermittelt werden. Dazu wird eine Schnittstelle benötigt. Die Beschreibung der Vorgaben für die Schnittstelle wird voraussichtlich im September 2019 von der DAS zur Verfügung gestellt.
Da die Schnittstellendefinition noch nicht veröffentlicht ist, wird nach jetzigem Informationsstand zum Zeitpunkt der Ersterfassung die automatisierte Übermittlung noch nicht möglich sein,
Die Erstübermittlung wird deshalb voraussichtlich manuell im Webportal der DAS erfolgen müssen.
SWING bietet mit dem SWING-PflegeProzessAssistent eine Lösung, die eine Datenzusammenfassung für die manuelle Eingabe der Daten an die DAS bereitstellt. Das vereinfacht den Prozess enorm.
In Zukunft (halbjährliche Übermittlung) wird die automatisierte Übertragung über die Software möglich sein.
Wann ist der beste Zeitpunkt, auf eine Software umzusteigen?
Die neue externe Qualitätsprüfung ist gerade erst im Aufbau. Ab Herbst 2019 können die Daten an die Datenauswertungsstelle übermittelt werden, ab 01.07.2020 ist die Übermittlung dann regelmäßig alle 6 Monate verpflichtend.
Es ist kaum möglich, die Daten, die übermittelt werden müssen, ohne Softwareunterstützung aufzubereiten. Deshalb ist also ratsam, so schnell wie möglich mit dem Umstieg auf die Software-Lösung zu beginnen.
Vorteilhaft ist außerdem, dass der Einstieg in die digitale Pflegedokumentation gerade über das Pflegestärkungsgesetz mitfanziert wird. Eine bis zu 40 prozentige Ko-Finanzierung (max. € 12.000) ist möglich. Nutzen Sie diese finanzielle Unterstützung.
Wir beraten Sie auch dazu gerne. Machen Sie einen Beratungstermin oder rufen Sie uns an.